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Mustertext Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation unter der URL https://demo.studip.de des Stud.IP e.V. Diese Erklärung bezieht sich auf das Stud.IP-Release 5.5 (abgesehen von Plugins, die von Nutzenden aktiviert werden können).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den generell geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Es ist möglich, dass die Benutzung auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) nicht komplett barrierefrei ist. Stud.IP ist in erster Linie für Desktoprechner, Laptops und große Tabletts ausgerichtet, wenn auch die responsive Navigation in der Vergangenheit bereits verbessert wurde.
  • Es gibt u.U. Stellen im System, an denen Benutzer:innen „Nicht-Text-Inhalte“ präsentiert werden, die keine sinnvolle Textalternative haben.
  • Es ist möglich, dass auf einzelnen Seiten visuell erkennbare Überschriften nicht korrekt als solche ausgezeichnet sind und somit die Navigation für Screenreader-Nutzer:innen erschwert ist. Dieser Umstand wird durch einen TIC für die Stud.IP-Version 6.0 und folgende behoben.
  • An einigen Stellen im System werden durch eingeblendete Inhalte andere Inhalte verdeckt. Diese lassen sich nur durch ändern des Fokus schließen und nicht durch die Escape-Taste.

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Dezember 2024 erstellt und zuletzt am 09.01.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter https://t1p.de/j2xft an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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