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Erklärung zur Barrierefreiheit für demo.studip.de

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation unter https://demo.studip.de (03.01.2024, Stud.IP-Version 5.4) der Stud.IP e.V.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den generell geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
  • Es ist möglich, dass die Benutzung auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) nicht komplett barrierefrei ist. Stud.IP ist in erster Linie für Desktoprechner, Laptops und große Tabletts ausgerichtet, wenn auch die responsive Navigation in der Vergangenheit bereits verbessert wurde.

 

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

 Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden folgen:

  • Eine Mustererklärung zur leichten Sprache soll in Stud.IP-Version 5.5 eingehen.

 

Diese Erklärung wurde im September 2023 erstellt und zuletzt am 19.03.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter admin@studip.de an.

Hier finden Sie das Formular zum Melden von Barrieren: https://demo.studip.de/dispatch.php/accessibility/forms/report_barrier?page=https%3A%2F%2Fdemo.studip.de%2Fdispatch.php%2Fsiteinfo%2Fedit%2F1%2F8&cancel_login=1

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden. Die Schlichtungsstelle im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren/Schlichtungsverfahren_node.html

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle NBGG unter schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.

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